Zu den Aufenthaltserlaubnissen für Paraguay sei gesagt, dass Sie diese prinzipiell auch alleine beantragen können,
nur möchten wir uns jetzt ersparen, Ihnen die Vielzahl von Gründen aufzuzählen, warum Sie das besser bleiben lassen sollten.
Es gibt eine ganze Reihe von gewerblichen und nichtgewerblichen Personen, die in Paraguay Ihnen ihre Dienste zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis anbieten.

Deshalb arbeiten wir mit einem Gestor zusammen, der Ihnen zu einem Festpreisangebot alle erforderlichen Dokumente, entsprechend des neuen Einwanderungsgesetzes beantragen und realisieren kann.

Es liegt voll in Ihrem Ermessen, wem Sie dazu Ihr Vertrauen schenken.

Die neuen Gebühren seit dem 18.10.2022 betragen 990,- Euro pro Person ab einem Alter von 14 Jahren.
Bis zu einem Alter von 13 Jahren, betragen die Gebühren 880,- Euro.

Die Zahlung erfolgt vor Beginn der Bearbeitung.
Im Preis sind enthalten: der prekäre Aufenthalt von 3 Monaten Gültigkeit, der vorübergehende Aufenthalt von 2 Jahren Gültigkeit und der paraguayische Personalausweis von 2 Jahren Gültigkeit.

Nach 2 Jahren können dann auch über uns die beiden Dokumente (Aufenthaltserlaubnis und Cédula) mit 10 – jähriger Gültigkeit beantragt und erlangt werden (gesonderte Gebühren).

Wir erklären Ihnen im Detail welche Dokumente und mit welchem Status, Sie dafür aus Europa mitbringen müssen.

Sie haben dann hier bei diesem Festbetrag keine Folgekosten, für Übersetzungen, notarielle Dokumente, Interpol – Führungszeugnisse und andere Bescheinigungen.

Lediglich die Fahrtkosten nach Asunción, sind von Ihnen zu tragen.
Oft versuchen wir, Ihre Ankunft aus Europa so zu organisieren, dass wir Ihnen eine Fahrt nach Asu ersparen können.

Falls Sie unseren professionellen Service in Anspruch nehmen wollen, setzen sie sich bitte
per E-Mail clausdsittner@gmail.com oder
per WhatsApp oder Telegram +595 981 394107
mit uns in Verbindung.